IHK-Sachkundeprüfung § 34a online und im Saarland

Die Sachkundeprüfung ist die ideale Qualifikation für Einsteiger in die Sicherheitsbranche, nicht nur im Saarland. Die Absolventen der Sachkundeprüfung haben entscheidende Vorteile gegenüber den Teilnehmern an der vierzigstündigen Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO), der sogenannten U40.

Sachkundeprüfung 34a

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten sich für einen schnellen Einstieg in die Sicherheitsbranche zu qualifizieren:

  1. Die Unterrichtung nach § 34a
  2. Die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a

Im Volksmund spricht man auch von dem „kleinen“ und dem „großen Sicherheitsschein“.

Die Unterrichtung dauert 40 Unterrichtseinheiten (eine Woche) und wird i.d.R. direkt bei der IHK durchgeführt. Es gibt keine einheitliche Prüfung. Deswegen wird sie oft auch etwas abfällig als „Sitzschein“ bezeichnet. Es werden aber Verständnisfragen gestellt, die erfolgreich beantwortet werden müssen. Diese Fragen variieren mit den Dozenten und können durchaus anspruchsvoll sein. Die Unterrichtung ist also nicht geschenkt, doch sie kann überall etwas anders sein.

Die Sachkundeprüfung ist eine bundesweit einheitliche Prüfung. Die Prüfung wird von der IHK abgenommen. Es ist jedem überlassen, wie er sich auf diese Prüfung vorbereitet. Viele bereiten sich selbst darauf vor, was zu einer sehr hohen Durchfallquote führt, teils bis zu 70% oder höher. Für Fachfremde ist diese Prüfung sehr anspruchsvoll, doch wer ernsthaft vor hat sich in der Branche zu entwickeln, sollte sich unbedingt dieses Ziel für den Einstieg setzen. Darum haben wir uns im Saarland auf die Vorbereitung zu dieser Prüfung spezialisiert. Die Ausbildungen bieten wir auch bundesweit online an.

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Wer benötigt die IHK-Sachkundeprüfung nach 34a?

Wer ein Wachdienst gründen möchte, oder Geschäftsführer einer juristischen Person (z.B. GmbH) werden möchte, die sich mit Sicherheitsdienstleistungen befasst, benötigt die IHK-Sachkundeprüfung 34a. Das Gleiche gilt auch für verantwortliche Führungspersonen einer eigenständigen Organisationseinheit (z.B. Filialleiter) eines größeren Sicherheitsunternehmens.

Auch Sicherheitskräfte benötigen die Sachkundeprüfung, um bestimmte Tätigkeiten ausführen zu dürfen, wofür die Unterrichtung nicht ausreicht.

Welche Tätigkeiten erfordern die IHK-Sachkundeprüfung nach 34a?

Für folgende Aufgaben benötigen Sicherheitskräfte zwingend die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO:

Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum

Hierbei handelt es sich z.B. um Tätigkeiten wie Citystreife oder öffentliche Parkanlagen, usw.

Einsatz in Hausrechtsbereichen, mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

Das sind beispielsweise Tätigkeiten in Einkaufszentren, Schulgebäude, Gerichte, Sportplätze, usw.

Ladendetektive benötigen die Sachkundeprüfung 34a

Der Ladendetektiv grenzt sich von den normalen Detektiven dadurch ab, dass er zwar verdeckt, tätig ist, aber nicht nur dokumentiert, sondern auch aktiv eingreift. Er zählt daher zu den Bewachern.

Im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken

Die Arbeit am Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken hat ein sehr hohes Konfrontationspotential und erfordert entsprechende Handlungssicherheit.

Führungskraft bei Zugangsgeschützen Großveranstaltungen

Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen (die genauen Bestimmungen hierfür können je nach kommunaler Zuständigkeit variieren) müssen die verantwortlichen Führungskräfte vor Ort, die entsprechende Befähigung nachweisen.

Führungskraft in Flüchtlingsunterkünften

Bei Sicherheitsdienstleistungen für staatliche Flüchtlingsunterkünfte oder entsprechende Asylbewerberunterkünfte sowie Erstaufnahmeeinrichtungen, benötigen die verantwortlichen Führungskräfte ebenfalls die 34a Sachkundeprüfung.

Bevorzugen Arbeitgeber die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a?

Sicherheitsdiensten haben die unterschiedlichsten Aufträge. Krankheit und Personalausfall können es erforderlich machen, dass Sicherheitskräfte kurzfristig in anderen Bereichen eingesetzt werden. Darum werden möglichst flexible Mitarbeiter benötigt. Neben der persönlichen Bereitschaft, erfordert dies auch die erforderliche Befähigung der Mitarbeiter.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn Bewerber mit der Sachkundeprüfung fast immer bevorzugt eingestellt werden. Man kann sie nämlich nahezu überall einsetzen. Aus dem gleichen Grund haben es die Personalplaner mit diesen Mitarbeitern auch im Normalfall viel einfacher.

Darum unser Tipp: Steigen Sie gleich mit der IHK-Sachkundeprüfung in die Branche ein. Sie haben deutlich höhere Chancen genommen zu werden als nur mit der Unterrichtung.

Ausnahmen zur vorgeschriebenen IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a

Tatsächlich gibt es Ausnahmen zu den oben genannten Fällen.

Nicht gewerbliches Sicherheitspersonal
Wer keine gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen für Andere anbietet, sondern nur für die eigene Sicherheit sorgt, benötigt grundsätzlich keine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung gemäß der Gewerbeordnung (GewO).

Höhere Ausbildungen als die IHK-Sachkundeprüfung 34a
Wer eine höhere Qualifikation hat, wie beispielsweise die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)“ oder die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS)“ benötigt ebenfalls keine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

Bestandsschutz bei älteren Sicherheitskräften
Vor der Einführung der Unterrichtung 34a und der Sachkundeprüfung 34a, bedurfte es keiner Qualifikation um gewerblich Sicherheitsdienstleistungen zur erbringen. Darum gab es Ausnahmeregelungen für die Bestandsmitarbeiter der Branche, als die Unterrichtung 34a und die Sachkundeprüfung 34a eingeführt wurden. Diese gelten bis heute:

  • Wer bis zum 31.03.1996 bereits in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war ist von der Unterrichtung befreit.
  • Wer bis zum 01.01.2003 mindestens 3 Jahre (befugt und ohne Unterbrechung) im Bewachungsgewerbe tätig war, wird als sachkundig anerkannt.
Prüfung

Angebote mit der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a

Mit folgenden Lehrgängen können Sie bei uns die Sachkundeprüfung 34a absolvieren:

Tipps zum Lernen und Bestehen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

Grundsätzlich ist es möglich die IHK Sachkundeprüfung zu bestehen, indem man sich allein darauf vorbereitet. Das gelingt allerdings den allerwenigsten Prüflingen. Das ist durch die statistisch erfasste und sehr hohe Durchfallquote beweisen. Erfolgreich sind hierbei meist Prüflinge, die schon gut in der Schule waren, studiert haben oder juristische Vorbildung haben. Da stellt man sich die Frage, was diese Menschen wohl haben, was den anderen scheinbar fehlt. Hier kommen verschiedene Dinge zusammen:

1.) Diese Menschen verfügen meist bereits über eine erfolgreiche Lernmethode und sind sozusagen „im Training“, was das Selbstlernen angeht. Sie haben bereits zuvor gelernt erfolgreich ihren Lernstoff selbst zu gliedern, zu komprimieren, die tatsächliche Bedeutung und die erforderliche Transferleistung zur Praxis zu erarbeiten. Das sind Fähigkeiten, die auch gute Noten in der Schule oder im Studium begünstigen.

2.) Diese Menschen haben eine sehr hohe Selbstdisziplin! Sie suchen Wege, um etwas zu erreichen und keine Vorwände, weshalb man gerade jetzt etwas nicht macht. Sie setzen ihre Prioritäten für einen begrenzten und überschaubaren Zeitraum zu 100% auf ihr Ziel. Wer dazu bereit ist, hat deutliche Vorteile. Diese Fähigkeit begünstigt auch das eigenverantwortliche Lernverhalten, wie es für ein Studium erforderlich ist.

3.) Auswendig lernen reicht nicht aus. Wer schon in der Schule gute Erfahrungen mit auswendig lernen gemacht hat, darf sich hier nicht darauf verlassen. Zunächst ist es wichtig den Stoff zu verstehen. Die meisten unterschätzen hierbei die facettenreiche Bedeutung der juristischen Sprache, im Unterschied zu dem gesprochenen Deutsch. Das führt spätestens in der mündlichen Prüfung zu Problemen.

4.) Es gibt noch jene, die z.B. über gewisse Online-Communities Zugang zu gestohlenen und illegal verbreiteten früheren Prüfungen haben. Die begehen in der Regel Fehler mit Prüfungen oder Prüfungsfragen zu lernen. Das gleiche gilt unserer Ansicht nach auch für das „Lernen“ mit Apps. Hier gilt es zwischen dem „Lernen“ und dem „Prüfungstraining“ zu unterscheiden. Wer zuvor richtig gelernt hat, für den ist ein Prüfungstraining hilfreich. Allein schon die Tatsache, dass „richtige“ Antworten bei einem solchen Training nicht automatisch auch vollständig sind, reichen als Begründung aus um sie erst nach dem Lernen als Trainingsmethode einzusetzen und nicht zum Lernen an sich.

5) Ein großer und sehr gewichtiger Schwerpunkt der Prüfung sind juristische Themen. Wer hier eine Vorbildung mitbringt, ist natürlich klar im Vorteil. Das bedarf sicher keiner weiteren Erläuterung.

Sie werden merken, dass wir hier nicht von „Intelligenz“ sprechen. Es geht um Lernmethode, Selbstdisziplin, Fachthemen. Das sind alles Vorteile, die sich aus einer Ausbildung ergeben können:

  • Sie haben feste Termine und Arbeitszeiten.
  • Sie werden von außen mitgezogen.
  • In der Gruppe geht manches einfacher.
  • Ein Fachdozent kennt Feinheiten, die nicht für jeden offensichtlich sind.
  • Ein Fachdozent kann Fallbezüge herstellen und Transferleistungen fördern.
  • Ein Fachdozent hat Prüfungserfahrung und kann ihnen Tipps geben.
  • Sie haben eine zusätzliche externe Motivation.
  • u.vm.

Auch Lerngruppen haben unserer Einschätzung nach, bessere Chancen als Einzelkämpfer. Mit Lerngruppen sind mehrere Selbstlerner gemeint, die sich gemeinsam auf die Sachkundeprüfung vorbereiten,

Hier sehen Sie die Themen der Sachkundeprüfung. Wir empfehlen mit den fett gedruckten Bereichen, von oben herab anzufangen. Diese Themen geben nicht nur die meisten Punkte! Sie bauen teils aufeinander auf und sind sehr umfangreich. Wenn sie so beginnen, haben sie die meisten Lernzeit für die umfangreichen Themen, die ihnen am Ende die meisten Punkte in der Sachkundeprüfung geben.

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • Gewerberecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Verfahrensrecht,
  • Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschriften,
  • Umgang mit Menschen,
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Hier finden Sie den Rahmenplan für die Ausbildung zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

Versuchen Sie zunächst die Themen der Sachkundeprüfung vollständig zu verstehen. Oft scheitet es hier an der „Vollständigkeit“ des Verstehens. Zerlegen Sie dann den Stoff in kleine Teile. Formulieren Sie ihn in Fragen und Antworten um. Damit können sie ihn am besten lernen. Sie können sich schon fertige Karteikarten kaufen, doch bessere Lernerfolge erzielen sie vermutlich mit selbst formulierten Karten. Das Herstellen der Karten hat zudem einen weiteren Lerneffekt. Auch wenn Sie glauben die Ausnahme zu sein: Lernkarten funktionieren! Man muss das System nur richtig und konsequent einsetzen. Wenn sie es nutzen, arbeiten Sie mit allen Sinnen, also die Karten am besten selbst herstellen und laut lesen/lernen. Damit sind sie in der Gesamtheit gezwungen sich inhaltlich mit dem Stoff auseinander zu setzen, ihn so zu „destillieren“, dass er für Sie verständlich und vollständig bleibt. So haben Sie nachher, zum eigentlichen lernen, möglichst kleine Lernpakete. Nehmen Sie sich von Anfang an täglich 1,5 bis 2 Stunden Zeit, um sich mit den Lernkarten zu beschäftigen (neue Karten erstellen und unbekannte Karten wiederholen). An den Wochenenden sollten Sie zudem etwas mehr Zeit einplanen, um die Karten zu wiederholen, die sie bereits kennen. So bleibt ihnen das gelernte im Gedächtnis.

Hier finden Sie den Aufbau und die Beschreibung, wie Sie mit einer Lernkartei arbeiten. Wir nutzen dieses System auch in all unseren Lehrgängen und kombinieren es so mit den Vorteilen eines begleiteten Lehrgangs.

Wofür auch immer Sie sich entscheiden, wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Wie läuft die Sachkundeprüfung 34a ab?

Die bundesweit einheitliche Prüfung findet monatlich statt, typischerweise an jedem 3. Donnerstag im Monat. Für die schriftliche Prüfung stehen maximal 2 Stunden zur Verfügung. Um diese zu bestehen, müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden. Nach bestandener schriftlicher Prüfung ist eine mündliche Prüfung zu bestehen. In den meisten Fällen wird diese einzeln abgenommen und dauert in etwa 15 Minuten. Werden hier auch 50 oder mehr Punkte erreicht, ist die gesamte Prüfung bestanden.

Wie kann man die Sachkundeprüfung 34a aufwerten?

Tatsächlich lässt sich diese Prüfung sehr gut ergänzen und Aufwerten. In nur wenigen Tagen kann man z.B. die Waffensachkunde für Berufswaffenträger absolvieren. Damit können Sie von Anfang an einen deutlich höheren Stundenlohn erzielen, sofern Sie z.B. im militärischen Objektschutz, im bewaffneten Geld- und Werttransport oder im bewaffneten Haussicherungsdienst von Sicherheitsbehörden oder Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS) tätig werden möchten.

Weitere Ergänzungen sind z.B. in der Luftsicherheit, oder als Diensthundeführer möglich.