Die geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Weiterbildungsqualifizierung, die sich in erster Linie an Personen richtet, die bereits eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben, aber auch an Personen mit ausreichend Berufserfahrung. Die Ausbildung zur geprüften Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) ermöglicht ihnen den Sprung in die Reihe der Fachkräfte.
Damit ist die Ausbildung zur geprüften Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) eine gute Möglichkeit sich von der großen Masse ihrer Mitbewerber in der Sicherheitsbranche abzuheben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur GSSK Ausbildung:
- Voraussetzung für die Ausbildung zur GSSK
- Inhalte und Rahmenplan
- Ablauf der Prüfung
Voraussetzung für die geprüfte Schutz und Sicherheitsraft (GSSK)
Um die Prüfung zur Schutz und Sicherheitskraft abzulegen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.
- Mindestalter von 24 Jahren
- Eine der folgenden beruflichen Qualifikationen
- Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung im Sicherheitsdienst
oder - Erste Hilfe, nicht älter als 2 Jahre
- Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung im Sicherheitsdienst
Inhalte und Rahmenplan
Die Prüfung umfasst folgende Themen und Inhalte:
I. Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
II. Gefahrenabwehr und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und Notfallmanagement
- Arbeits- und Umweltschutz
- Sicherheitstechnik
III. Sicherheits- und serviceorientiertes Handeln
- Situationsbeurteilung
- Kommunikation
- Serviceorientiertes Handeln
- Zusammenarbeit
Ablauf der Prüfung zur Schutz und Sicherheitskraft
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungsteile umfassen schwerpunktmäßig (aber nicht ausschließlich) die oben beschriebenen Themen:
- Recht und Aufgabenbezogenes Handeln
Schriftlicher Prüfungsteil
- Gefahrenabwehr und Sicherheitstechnik
Schriftlicher Prüfungsteil
- Sicherheits- und Serviceorientiertes Handeln
Mündlicher Prüfungsteil