Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (GSSK)

Die geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Weiterbildungsqualifizierung, die sich in erster Linie an Personen richtet, die bereits eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben, aber auch an Personen mit ausreichend Berufserfahrung. Die Ausbildung zur geprüften Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) ermöglicht ihnen den Sprung in die Reihe der Fachkräfte.

Damit ist die Ausbildung zur geprüften Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) eine gute Möglichkeit sich von der großen Masse ihrer Mitbewerber in der Sicherheitsbranche abzuheben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur GSSK Ausbildung:

  • Voraussetzung für die Ausbildung zur GSSK
  • Inhalte und Rahmenplan
  • Ablauf der Prüfung

Voraussetzung für die geprüfte Schutz und Sicherheitsraft (GSSK)

Um die Prüfung zur Schutz und Sicherheitskraft abzulegen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Mindestalter von 24 Jahren
  • Eine der folgenden beruflichen Qualifikationen

    • Abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung im Sicherheitsdienst
      oder
    • Erste Hilfe, nicht älter als 2 Jahre

Inhalte und Rahmenplan

Die Prüfung umfasst folgende Themen und Inhalte:

I.   Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln

  • Rechtskunde
  • Dienstkunde

II.  Gefahrenabwehr und Sicherheitstechnik

  • Brandschutz und Notfallmanagement
  • Arbeits- und Umweltschutz
  • Sicherheitstechnik

III.  Sicherheits- und serviceorientiertes Handeln

  • Situationsbeurteilung
  • Kommunikation
  • Serviceorientiertes Handeln
  • Zusammenarbeit

Ablauf der Prüfung zur Schutz und Sicherheitskraft

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungsteile umfassen schwerpunktmäßig (aber nicht ausschließlich) die oben beschriebenen Themen:

  • Recht und Aufgabenbezogenes Handeln
    Schriftlicher Prüfungsteil
  • Gefahrenabwehr und Sicherheitstechnik
    Schriftlicher Prüfungsteil
  • Sicherheits- und Serviceorientiertes Handeln
    Mündlicher Prüfungsteil